Designer müssen Klartext sprechen
Wir arbeiten 70 Stunden die Woche, schlagen uns die Nächte um die Ohren, nehmen an unbezahlten Pitches teil und bringen Höchstleistungen für unsere Kunden. Das allein ist nicht schlimm, denn wir sind mit Leidenschaft bei der Sache und freuen uns, wenn am Ende ein erfolgreiches Produkt ensteht.
Problematisch wird es, wenn wir unsere kreativen Höhenflüge nicht bezahlt bekommen oder der Kunde das Projekt einfach auf Eis legt, obwohl bereits viel Zeit und Mühe investiert wurde. Ursache für solche Streitigkeiten sind oft mangelhafte Verträge, nicht beachtete Nebenkosten und Gewährleistungsansprüche. Auch falsche Bescheidenheit und Angst den Kunden zu verprellen bieten Anlass keine eindeutigen Regelungen zu treffen.
Klare Verträge und eindeutige – und im Streitfalle auch nach-weisbare! – Vereinbarungen zwischen Gestalter und Auftraggeber helfen, unnötige Streitigkeiten zu vermeiden. Worauf kommt es hierbei an? Was sind überhaupt die wesentlichen gesetzlichen Grundlagen des Designvertragsrechtes? Was kann, was sollte vertraglich geregelt werden? Und was sind die Folgen, wenn solche Regelungen nicht oder nicht eindeutig getroffen werden? Mit diesen und weiteren Fragen befasst sich Rechtsanwalt Andreas Auler im Rahmen seines Vortrags beim 6. Designtreff des VDID.
Der Verband Deutscher Industrie Designer lädt zum offenen Dialog für Kreative aus allen Branchen. Beim Treffen am 14. September 2010, um 19 Uhr in der Galerie “erstererster”. Thema diesmal: Desingvertragsrecht – Grundlagen, Aktuelles, Tipps für die Praxis . Fehler erkennen, Fehler bei der Vertrags-gestaltung vermeiden – dazu sollen im Rahmen des Vortrags Tipps und Anregungen für die eigene Vertragspraxis gegeben werden. Der Referent Andreas Auler ist Syndikus des BDG und Partner der im Gewerblichen Rechtsschutz spezialisierten Düsseldorfer Kanzlei Siebeke, Lange, Wilbert. Neben dem Urheber- und Designrecht ist er u.a. im Wettbewerbs- und Vertriebsrecht tätig. Neben div. Aufsatz-veröffentlichungen ist er Co-Autor der Kommentierung zum Geschmacksmustergesetz und zur Gemeinschaftsgeschmacks-musterverordnung des im Carl-Heymanns-Verlag erschienen Kommentars Gewerblicher Rechtsschutz – Urheberrecht – Medienrecht.
Die Veranstaltung ist für alle offen. Anmeldung per Mail oder Telefon.
6. D E S I G N T R E F F 2010 Berlin/Brandenburg VDID
Desingvertragsrecht – Grundlagen, Aktuelles, Tipps für die Praxis
14. September 2010,
19 Uhr in der Galerie “erstererster”.
Pappelallee 69, 10437 Berlin
www.erstererster.de,
U-Bahn Eberswalder Strasse
Anmeldungen bitte an Frau Ochsner: 030 – 74 07 85 56, oder per Mail vdid(at)germandesign.de
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